Selbstzahler
Falls gewünscht, können Sie die Kosten für alle Leistungen selbst übernehmen. Als Grundlage für mein Honorar dient die gültige Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Praxis mit Terminvergabe handelt, um Wartezeiten vermeiden zu können. Die Absage von Terminen erbitte ich bis spätestens 72 Stunden, also drei ganze
Tage vor vereinbartem Termin (Mo-Fr, tagsüber und nicht über das Wochenende). Im Krankheitsfall bitte ich um
Vorlage einer Krankschreibung durch Kinder-/ Jugend-oder Allgemeinarzt, sonst muss ich bei einem versäumtem, nicht rechtzeitig abgesagten Termin ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen.